MEDIATION
Mediation in Organisationen
Streitigkeiten innerhalb eines Unternehmens sowie Konflikte zwischen Firmen gehören zum Arbeitsalltag. Allerdings enden sie nicht selten vor Gericht und aus einstigen Geschäftspartnern können erbitterte Feinde werden. Eine außergerichtliche Lösung wie die Mediation kann nicht nur neue Lösungswege aufzeigen, sondern spart Kosten, Nerven und Zeit. In der Mediation arbeitet ein Mediator als neutraler Dritter, der die Konfliktparteien an einen Tisch bringt. Hierbei unterscheidet man grundsätzlich zwischen

Wirtschaftsmediation innerhalb eines Unternehmens, z. B. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, Aushandeln von Regelungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung oder bei Machtfragen und Kompetenzstreitigkeiten
Wirtschaftsmediation zwischen zwei oder mehreren Unternehmen, z. B. Konflikte zwischen Herstellern und Lieferanten, Unstimmigkeiten zwischen Geschäftspartnern oder bei Fragen der Macht- und Kompetenzverteilung nach der Fusion zweier Unternehmen
Streitkultur entwickeln
Wirtschaftsmediation ist nicht nur darauf ausgerichtet, einmalig einen konkreten Konflikt innerhalb eines Unternehmens oder zwischen Unternehmen zu lösen, sondern wird immer mehr als Chance gesehen, Kommunikation, Kooperation und Streitkultur gemeinsam zu erarbeiten und zu verbessern. Im Zeitalter der Globalisierung und Shareholder Value ist eine gut funktionierende Kommunikation wichtiger denn je. Der Erfolg vieler Unternehmen hängt immer stärker davon ab, dass die Organisationen wie auch die einzelnen Mitarbeiter innovativ sind und sich schnell auf Veränderungen des Marktes einstellen können.

Stellvertreter-Mediation
Was tun, wenn ein Mediationsverfahren nicht möglich ist, weil einer der Konfliktbeteiligten nicht mit einer Mediation einverstanden ist? Hier ist die Stellvertreter-Mediation ein adäquates und wirkungsvolles Mittel. Die Stellvertreter-Mediation läuft wie eine klassische Mediation ab. Die Besonderheit ist lediglich, dass die Mediation ausschließlich mit der einigungsbereiten Partei durchgeführt wird. Für das Herausarbeiten der Interessen und Bedürfnisse der nicht anwesenden Partei wird eine zweite Person, z. B. ein anderer Mediator, zu dem Verfahren hinzugezogen. Sie übernimmt als Stellvertreter die Rolle der nicht anwesenden Partei, wird später aus der Position entlassen und steht auch noch im weiteren Verlauf der Mediation zur Verfügung.
